Standes- und Meldeamt

Das Meldeamt ist zuständig für Ausstellung von meldeamtlichen Bescheinigungen, Beglaubigungen und Eigenerklärungen, Wohnsitzerklärungen und -verlegungen, Ausstellung von Elektronischen Identitätskarten, AIRE-Angelegenheiten und Abwanderung ins Ausland, Einwanderung und Eintragung von EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern, Hausnummernzuteilung.

Das Standesamt ist zuständig für Eheschließungen, Trennungen und Scheidungen, eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften, Geburten und Todesfälle, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, inklusive der Führung der entsprechenden Register und die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen.

Themen

Zuständigkeiten

Das Meldeamt ist zuständig für Ausstellung von meldeamtlichen Bescheinigungen, Beglaubigungen und Eigenerklärungen, Wohnsitzerklärungen und -verlegungen, Ausstellung von Elektronischen Identitätskarten und SPID, AIRE-Angelegenheiten und Abwanderung ins Ausland, Einwanderung und Eintragung von EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern, Hausnummernzuteilung.

Meldeamtliche Erklärungen können an die im Bereich "Kontakt" angeführten Adressen übermittelt werden.

Das Standesamt ist zuständig für Eheschließungen, Trennungen und Scheidungen, eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften, Geburten und Todesfälle, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, inklusive der Führung der entsprechenden Register und die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen.

 

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

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KIENER DORFWEG 4/C, 39030 KIENS
Raum: 1. Stock

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Zuletzt aktualisiert: 20.03.2024, 10:54 Uhr

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