Gemeindekommission für Landschaft (GKL)

Gemeindekommission für Landschaft der Gemeinde Kiens

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Die Gemeindekommission für Landschaft gibt unter dem Vorsitz jenes Mitgliedes, welches der Gemeinderat dazu bestimmt hat, eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.

Eine bindende Stellungnahme dieser Kommission ist hingegen für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen  Sonnenkollektoren in den vom DLH vom 8. April 2020, Nr. 13, (Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) vorgesehenen Fällen einzuholen.

Die Aufgaben und Befugnisse, die vom Gesetz und der Bauordnung der Gemeinde der Sektion Bauwesen der GKRL zugewiesen sind, werden von der Gemeindekommission für Landschaft wahrgenommen.

Art der Organisation

Kommissionen

Lageplan

KIENER DORFWEG (KIENS) 4/C, 39030 KIENS

Mitglieder

Dr. Arch. Gerhard Mahlknecht

Sachverständiger für Baukultur

M.SC. Cecilia MITTELBERGER

Sachverständige für Landwirtschaft

Dr. Arch. Stefan GAMPER

Sachverständiger für Landschaft

Orte

Gemeinde Kiens

KIENER DORFWEG 4/C, 39030 KIENS

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 30.07.2024, 11:02 Uhr